Ausgabe 28.08.2026
Euro Gazette

Fachpresse für Handel und Distribution · DACH

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Kammergericht erklärt Lieferando‑Trinkgeldklausel für unwirksam – Plattform erstattet seit März 2026 Tipps bei Stornierungen zurück

Das Berliner Kammergericht hat am 24. Juni 2026 die Klausel von Lieferando, die die Rückzahlung von vorab gezahlten Trinkgeldern bei Stornierungen ausschloss, für unwirksam erklärt. Lieferando hat die Klausel aus den AGB entfernt und erstattet seit März 2026 automatisch zurück.

Milan Reuter

Das Berliner Kammergericht hat am 24. Juni 2026 (Az. 23 UKl 2/26) entschieden, dass die Food‑Delivery‑Plattform Lieferando die Rückzahlung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht generell ausschließen darf. Die Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale‑Bundesverbands (vzbv) und könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben.

Hintergrund der umstrittenen Trinkgeldklausel

In den bisherigen Geschäftsbedingungen von Lieferando stand eine Klausel, die laut Wortlaut besagte: „Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgeldes erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr zurückerstattet oder zurückgegeben werden.“ Diese Formulierung schloss die Rückzahlung von Trinkgeldern bei Stornierungen – egal, ob das Restaurant die Bestellung selbst storniert hatte oder der Kunde die Buchung widerrief – aus. Verbraucherverbände kritisierten die Praxis als unzulässig, weil das Trinkgeld bereits vor Leistungserbringung gezahlt wird und damit grundsätzlich erstattungsfähig sein muss.

Urteil des Kammergerichts und seine Folgen

Das Kammergericht Berlin stellte fest, dass die genannte Klausel gegen das deutsche Verbraucherrecht verstößt und damit unwirksam ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig; das Gericht hat jedoch bereits ein mögliches Strafmaß festgelegt: Bei Zuwiderhandlung droht Lieferando ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Konsequenzen: Lieferando muss seit März 2026 das bereits gezahlte Trinkgeld bei jeder Stornierung automatisch zurückerstatten. Die Plattform hat die umstrittene Klausel aus ihren AGB entfernt und die Rückerstattung in den Systemen implementiert.

Reaktion von Lieferando und Ausblick für die Branche

Lieferando bestätigte in einer kurzen Stellungnahme, dass die betreffende Klausel nicht mehr Bestandteil der Geschäftsbedingungen sei und dass Kunden seit März 2026 ihr Trinkgeld bei Stornierungen automatisch zurückerhalten. Das Unternehmen betonte, dass es die Entscheidung des Gerichts respektiere und die Änderungen bereits umgesetzt habe.

Ein Rechtsexperte für Verbraucherrecht erklärt, dass das Urteil ein wichtiges Signal an digitale Plattformen sende: Vertragsklauseln, die grundsätzliche Verbraucherrechte einschränken, seien nur zulässig, wenn sie transparent und verhältnismäßig seien. In diesem Fall sei die pauschale Ausschlussklausel unverhältnismäßig gewesen, weil sie das Recht auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen vollständig ausschloss.

Für andere Food‑Delivery‑Anbieter wie Uber Eats, Wolt oder DoorDash bedeutet das Urteil, dass sie ihre AGB prüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um ähnliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Entscheidung könnte zudem als Präzedenzfall für weitere Verbraucherklagen gegen unfaire Vertragsbedingungen im E‑Commerce dienen.

Kernpunkte des Urteils und der Unternehmensreaktion
AspektDetails
GerichtKammergericht Berlin
Urteilsdatum24. Juni 2026
KlauselinhaltKein Rückerstattungsanspruch bei bestätigtem Trinkgeld
UrteilKlausel ist unwirksam
StrafmaßOrdnungsgeld bis 250.000 EUR bzw. Ordnungshaft bis 6 Monate
UnternehmensreaktionKlausel aus AGB entfernt; automatische Rückerstattung seit März 2026

Quelle: Heise Online

Analyse: Was bedeutet das für Verbraucher und Anbieter?

  • Verbraucher erhalten künftig mehr Transparenz und Sicherheit bei der Zahlung von Trinkgeldern.
  • Plattformen müssen ihre Zahlungsprozesse anpassen, was kurzfristig zu technischen und administrativen Aufwänden führen kann.
  • Die Möglichkeit von Ordnungsgeldern erhöht den Anreiz für Unternehmen, ihre AGB proaktiv zu prüfen.
  • Langfristig könnte das Urteil zu einer Angleichung der Vertragsbedingungen im gesamten Online‑Handel führen, da Verbraucherverbände verstärkt ähnliche Klauseln anfechten.

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt im deutschen Verbraucherschutz und zeigt, dass Gerichte digitale Geschäftsmodelle stärker unter die Lupe nehmen. Während das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat Lieferando bereits reagiert – ein Zeichen dafür, dass Unternehmen die Risiken von Rechtsstreitigkeiten ernst nehmen und schnell handeln, um das Vertrauen der Kunden zu erhalten.