Ausgabe 28.08.2026
Euro Gazette

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E-ID bei Banken senkt Prozesskosten um bis zu zwei Drittel

Die Schweizer E-ID ermöglicht Banken, Identifikations- und Serviceprozesse vollständig digital abzubilden. Damit lassen sich Helpdesk-Aufwände und manuelle KYC-Prüfungen deutlich reduzieren.

Milan Reuter

Was sich ändert

Die Einführung der Schweizer E-ID ändert den Weg, auf dem Banken Kundenidentitäten erheben und verwalten. Statt eines physischen Ausweises, der vor die Kamera gehalten werden muss, wählt der Kunde in seiner Wallet die Option E-ID, sieht dort die angeforderten Attribute wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz und Lichtbild und gibt sie frei. Die Bank erhält daraufhin strukturierte, kryptografisch verifizierte Daten ohne Medienbruch, weil der gesamte Vorgang auf dem Smartphone stattfindet und kein Papierformular mehr ausgefüllt werden muss.

Dieser Ansatz lässt sich nicht nur auf die Kontoeröffnung übertragen, sondern auch auf wiederkehrende Vorgänge wie den Device-Wechsel, das Passwort-Reset oder die periodische Aktualisierung der KYC-Daten. Durch die Wiederverwendung derselben E-ID fur verschiedene Anwendungsfälle entsteht ein Netzwerk aus Verifier, Issuer, potenziellem Wallet-Anbieter und Konsumenten innerhalb des entstehenden SSI-Oekosystems, wodurch die Bank ihre Rolle als vertrauenswurdige Identitatsinstanz ausbauen kann.

Was es kostet

Laut den Untersuchungen von OpenBankingProject.ch konnen Banken bei konsequenter Nutzung der E-ID ihre Kosten innerhalb von funf Jahren um 50 bis 66 Prozent senken. Fur bestimmte Prozesse wie den Device-Wechsel oder die KYC-Aktualisierung nennt die Quelle sogar ein Einsparpotenzial von bis zu zwei Dritteln der jeweiligen Prozesskosten. Andere konkrete Zahlen wurden in dem Material nicht veröffentlicht.

Die Einsparungen ergeben sich hauptsächlich daraus, dass kostentraegte Helpdesk-Anrufe – die laut Quelle etwa das Funfzigfache eines digitalen Self-Service kosten – durch sichere Selbst-Service-Prozesse ersetzt werden. Zusätzlich fallen weniger manuelle Prufung, weniger Papier- und Portokosten sowie geringere Aufwande fur die Dokumentenverwaltung an, weil die E-ID staatlich ausgestellt, unverandert und kryptografisch prufbar ist.

Was dabei kaputtgeht

Die Umstellung erfordert, dass bestehende IAM- oder ID-Verifier-Losungen an das Vertrauensframework der E-ID angebunden werden. Dabei müssen Schnittstellen angepasst, Kommunikationsprotokolle mit der Wallet getestet und interne Datenflusse fur die Aufnahme strukturierter Attribute angepasst werden. Während dieser Integrationsphase kann es zu kurzen Ausfallzeiten kommen, wenn alte Verifizierungswege abgeschaltet werden, bevor der neue E-ID-Pfad stabil lauft.

Betroffen sind vor allem die Teams im Kundenservice, die Helpdesk-Mitarbeiter, die KYC-Analysten sowie die Produktverantwortlichen fur Onboarding und digitale Selbst-Service-Angebote. Diese Gruppen benotigen Schulungen zum Umgang mit Wallet-basierten Attribut-Freigaben, zum Umgang mit moglichen Fehlerfallen und zu den rechtlichen Voraussetzungen der E-ID-Akzeptanz. Auch die IT-Operations-Abteilung, die die Identitatsplattform betreibt, muss die neuen Prozesse überwachen und bei Vorfallen unterstützen.

Was ein Wechsel verlangt

Der Wechsel beginnt mit einem Proof-of-Value, wie er von OpenBankingProject.ch durchgefuhrt wurde, um die vielversprechendsten Use-Cases zu priorisieren und die technische Machbarkeit zu prufen. Anschließend folgt eine Integrationssprint, der je nach vorhandener IAM-Landschaft mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern kann. Entscheidungsträger mussten dabei festlegen, ob zunächst ein punkt-zu-punkt-Verifier eingesetzt wird oder ob langfristig eine zentrale IAM-Plattform angestrebt wird, die sämtliche digitale Identitätsprozesse steuert.

Für den ersten produktiven Einsatz – etwa den Self-Service bei Device-Wechsel – wird ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten genannt, nachdem weitere Prozesse wie Kontoeröffnung oder KYC-Aktualisierung schrittweise hinzugefugt werden können. Wichtig ist die frühe Einbindung des Sicherheitsbeauftragten, des Datenschutzbeauftragten, des Leiters des Retail-Bankings und des Leiters der IT-Architektur, damit Anforderungen an Sicherheit, Compliance und Benutzererfahrung gleichzeitig berücksichtigt werden.